Anfang Oktober erhielten einige Gesellschafter des oben genannten Fonds unschöne Post von einem Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, der als Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsform 4 GmbH & Co. KG zur Erfüllung von Ratensparverträgen auffordert. Die Gesellschaft ist längst aufgelöst, und nun soll man noch zahlen?
Grundsätzlich ist ein derartiger Anspruch denkbar. Dazu wäre allerdings erforderlich, dass der oder die Betroffene Gesellschafter bzw. Treugeber-Gesellschafter der Pleitegesellschaft geworden sind. Das scheint aus unserer Sicht zweifelhaft, nachdem wir das Vertragswerk im Detail studiert haben. Man zahlt nämlich zunächst nur an den Treuhänder. Dieser erhöht seine Gesellschaftsbeteiligung für die Raten barer nämlich grundsätzlich erst dann, wenn die Beteiligung voll einbezahlt ist. Das ist bislang offensichtlich nicht der Fall, sonst könnten ja keine Raten nachgefordert werden.
Wenn dem aber so ist, dann ist auch die Gesellschaftsbeteiligung noch nicht vollzogen. Es entfällt das sogenannte „Recht der fehlerhaften Gesellschaft“. Damit entfällt auch die Grundlage, noch Raten nachzufordern, da einerseits die Gesellschaft aufgelöst ist, auf der anderen Seite auch der Treuhandvertrag beendet ist. Dies ist aus unserer Sicht eine erfolgversprechende Verteidigung. Wenn Sie mir dazu wissen wollen, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.