Am 03.11.2021 wurde die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands gegen die Daimler AG wegen der Abgasmanipulationen von Mercedesfahrzeugen, die mit dem Motor OM 651 ausgerüstet sind, durch das Bundesamt für Justiz im Klageregister veröffentlicht (Az. 16a MK 1/21). Bei der Anmeldung ist es aber wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob das eigene Fahrzeug auch tatsächlich betroffen ist. Anders als bei der Volkswagen AG, die sehr stark auf ein weitgehend vereinheitlichtes Baukastensystem setzt, sind die Mercedes Modelle sehr unterschiedlich aufgebaut.Eine Standardisierung etwa derart, dass alle OM 651-Fahrzeuge betroffen sind, verbietet sich daher.
Auch Rückrufe gibt es bislang nur bei bestimmten Fahrzeugen und Fahrzeugklassen. Ob dies daran liegt, dass die anderen Modelle alle unproblematisch sind oder ob das Kraftfahrtbundesamt schlichtweg noch nicht dazu gekommen ist, alle gesondert zu prüfen, kann derzeit nicht gesagt werden. Es gibt hier jedenfalls eine sehr große Vielfalt an Motorentypen untern Einbaulagen. Diese sind vielfach unterschiedlich zu beurteilen.
Insoweit ist auch die Erfolgsaussicht bei Mercedes-Fahrzeugen schwieriger zu beurteilen als bei anderen Herstellern. Allerdings sind die Chancen immer dort gut, wo ein verbindliche Rückruf vorliegt. Gerne prüfen wir das für Sie und beraten Sie. Wir klären eine entsprechendes Vorgehen auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. In bestimmten Fällen können wir den Kontakt zu einem Prozessfinanzierer vermitteln.