Es war ein Ärgernis. Im Insolvenzverfahren der Future Business Gruppe haben sich für die Orderschuldverschreibungen zahlreiche sogenannte „gemeinsame Vertreter“ bestellen lassen. In den meisten Fällen waren nur wenige Gläubiger anwesend, mit dem gemeinsamen Vertreter müssen aber alle einer bestimmten Serie leben. Ärgerlich wird es insbesondere dann, wenn es Ausschüttungen seitens der Insolvenzverwaltung gibt. Dann greifen die gemeinsamen Vertreter einen bestimmten Teil davon als „Honorar“ ab. Der Aufforderung nach vollständiger Auszahlung wurde entgegnet, aus der Insolvenzmasse gebe es kein Geld, und irgendwo her müsse das Honorar ja kommen.
Das verkennt dieTatsachen. Für einen derartigen Anspruch bedarf es einer vertraglichen Grundlage und diese vertragliche Grundlage hat nun der BGH in einer ganzen Reihe von Entscheidungen verneint.Dies hat der AN einer Leitentscheidung vom 21 und ersten 2021 (Az. IX ZR 77/20) klargestellt. Wenn auch Ihr Anspruch gekürzt wurde, fordern Sie vollständige Auszahlung. Wird dies verwehrt, sind wir gerne behilflich. Wenden Sie sich dazu an Rechtsanwalt Lachmair.